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   OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10   

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https://dejure.org/2010,17173
OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10 (https://dejure.org/2010,17173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2010 - 11 LA 54/10 (https://dejure.org/2010,17173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2010 - 11 LA 54/10 (https://dejure.org/2010,17173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 AufenthG; § 73 Abs. 1 AsylVfG; § 78 Abs. 3 AsylVfG
    Widerruf einer im Jahr 1998 ausgesprochenen Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit; Widerruf der Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen bei Vorwurf der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Widerruf, Türkei, PKK, Berufungszulassung, Grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf einer im Jahr 1998 ausgesprochenen Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit; Widerruf der Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen bei Vorwurf der ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10
    Schließlich ist auch nicht erkennbar, dass insoweit rechtliche Zweifelsfragen zur Auslegung des § 73 Abs. 1 AsylVfG aufgeworfen werden sollen, die bislang weder in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21/04 -, NVwZ 2006, 707) noch des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 2.3.2010 - 1 C 175-179/08 -) geklärt worden und vorliegend entscheidungserheblich sind.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 264/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10
    Die vom Kläger geltend gemachte Abweichung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juli 2006 (- 11 LB 264/05 -, juris) ist schon nicht hinreichend dargelegt worden, liegt aber auch in der Sache nicht vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07

    Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10
    Hingegen ist es für den Widerruf nicht erforderlich - was der Kläger aber anscheinend erwartet - festzustellen, dass es im Heimatland des betroffenen Ausländers ausnahmslos oder zumindest bei allen Angehörigen der Gruppe, der auch der betroffene Ausländer angehört, zu keinen asyl- bzw. flüchtlingsrelevanten Übergriffen mehr kommt (vgl. allgemein OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 - 2 L 152/07 -, AuAS 2008, 83 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 7 LA 132/09 -, EZAR 60 Nr. 10 sowie speziell bezogen auf die Türkei VGH München, Beschl. v. 26.6.2009 - 11 ZB 08.30341 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.06.2009 - 11 ZB 08.30341

    Keine Entscheidungserheblichkeit der Frage einer allgemeinen Lageverbesserung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10
    Hingegen ist es für den Widerruf nicht erforderlich - was der Kläger aber anscheinend erwartet - festzustellen, dass es im Heimatland des betroffenen Ausländers ausnahmslos oder zumindest bei allen Angehörigen der Gruppe, der auch der betroffene Ausländer angehört, zu keinen asyl- bzw. flüchtlingsrelevanten Übergriffen mehr kommt (vgl. allgemein OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 - 2 L 152/07 -, AuAS 2008, 83 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 7 LA 132/09 -, EZAR 60 Nr. 10 sowie speziell bezogen auf die Türkei VGH München, Beschl. v. 26.6.2009 - 11 ZB 08.30341 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LA 24/08

    Türkei, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 11 LA 54/10
    Sollte mit der letztgenannten Frage die generelle Feststellung angestrebt sein, dass angesichts der Menschenrechtssituation in der Türkei der Widerruf einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach § 73 AsylVfG überhaupt ausgeschlossen ist, so ist sie schon wegen der undifferenzierten Erfassung aller nur denkbaren Widerrufsfälle in einem Berufungsverfahren jedenfalls nicht klärungsfähig (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2008 - 4 LA 24/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschl. v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -, juris), ist bei der nach den vorherigen Kriterien gebotenen Prüfung, ob die Anerkennungsvoraussetzungen nachträglich im Sinne des § 73 Abs. 1 AsylVfG weggefallen sind, die allgemeine Situation in dem Heimatstaat des Berechtigten zwar zu berücksichtigen, hierauf aufbauend aber letztlich entscheidend auf die individuelle Situation des als Asylberechtigten bzw. Flüchtling anerkannten Ausländers abzustellen, dem dieser Status wieder entzogen werden soll.
  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte

    hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11.8.2010 - 11 LB 405/08 - sowie Beschluss vom 12.4.2010 - 11 LA 54/10 - in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urt. v. 24.2 2011 - 10 C 5/10 -, juris, wonach sich die zuständigen Behörden und Gerichte mit Blick auf die individuelle Lage des Flüchtlings vergewissern müssen, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 11 LA 310/10

    Änderung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem für den Widerruf der

    Zur Klarstellung wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -) die Prüfung, ob sich die Verhältnisse in der Türkei, die ursprünglich zur Anerkennung des Klägers geführt haben, erheblich und nicht nur vorübergehend geändert haben, nicht vorrangig auf das "politische System in der Türkei", sondern auf die individuellen Verhältnisse des Klägers bezieht.
  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - A 3 A 845/11

    Rückkehrgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    "Im vorliegenden Einzelfall (vgl. OVG Nds., Beschl . v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -) sieht das Gericht auch keine Abschiebungshindernisse zugunsten des Klägers nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG und europarechtlichen oder nationalen Maßstäben vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 8.7.2010 - A 3 B 503/07 - UA S. 19 mwN.), nachdem der Kläger sich von einer yezidischen Glaubensorientierung nach seiner Erklärung von 2007 gelöst hat, als Kurde schon nach der millionenstarken Gruppengröße und gegebener inländischer Fluchtalternative auch unter Berücksichtigung von etwa grenznah zum Irak vorkommenden Auseinandersetzungen mit türkischen Regierungskräften keiner Gruppenverfolgung unterliegt (vgl. SächsOVG aaO UA S. 19; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 11.4.2010) und für seine Strafverurteilung weder ein wahrscheinliches Bekanntwerden in der Türkei ersichtlich ist noch sie eine Gefährdung durch staatliche Übergriffe auslösen könnte, da Übergriffe selbst gegenüber exponierten Kurden seit Jahren nicht mehr bekannt geworden sind (s. Lagebericht aaO. S. 29), vorliegend die Signatarstaateigenschaft der Türkei in der EMRK klägerschützend zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 -) und der Kläger gerade bei einer angenommenen herausgehobenen Gefährdung als PKK-nahem Straftäter zusätzlich dem besonderen Rückkehrerschutz der zwischenstaatlichen Schutzvereinbarungen vom 10.3.1995 unterfiele, die zwar kaum noch zur Anwendung kommen - was ebenfalls für eine entsprechend zurückgegangene Rückkehrergefährdung spricht -, aber bisher, soweit ersichtlich, auch nicht außer Kraft gesetzt worden ist.".
  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11

    Exilpolitisch tätiger Türke darf bei laufender Fahndung in der Türkei nicht

    "Im vorliegenden Einzelfall (vgl. OVG Nds., Beschl . v. 12.4.2010 - 11 LA 54/10 -) sieht das Gericht auch keine Abschiebungshindernisse zugunsten des Klägers nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG und europarechtlichen oder nationalen Maßstäben (vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 8.7.2010 - A 3 B 503/07 - UA S. 19 mwN.), nachdem der Kläger sich von einer yezidischen Glaubensorientierung nach seiner Erklärung von 2007 gelöst hat, als Kurde schon nach der millionenstarken Gruppengröße und gegebener inländischer Fluchtalternative auch unter Berücksichtigung von etwa grenznah zum Irak vorkommenden Auseinandersetzungen mit türkischen Regierungskräften keiner Gruppenverfolgung unterliegt (vgl. SächsOVG aaO UA S. 19; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 11.4.2010) und für seine Strafverurteilung weder ein wahrscheinliches Bekanntwerden in der Türkei ersichtlich ist noch sie eine Gefährdung durch staatliche Übergriffe auslösen könnte, da Übergriffe selbst gegenüber exponierten Kurden seit Jahren nicht mehr bekannt geworden sind (s. Lagebericht aaO. S. 29), vorliegend die Signatarstaateigenschaft der Türkei in der EMRK klägerschützend zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 -) und der Kläger gerade bei einer angenommenen herausgehobenen Gefährdung als PKK-nahem Straftäter zusätzlich dem besonderen Rückkehrerschutz der zwischenstaatlichen Schutzvereinbarungen vom 10.3.1995 unterfiele, die zwar kaum noch zur Anwendung kommen - was ebenfalls für eine entsprechend zurückgegangene Rückkehrergefährdung spricht -, aber bisher, soweit ersichtlich, auch nicht außer Kraft gesetzt worden ist.".
  • VG Stade, 17.01.2014 - 4 A 1710/13
    Das Gericht geht seit seinem Grundsatzurteil vom 15. August 1996 - 4 A 1900/94 - in ständiger Rechtsprechung, die mit derjenigen des Nds. Oberverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. nur Beschluss vom 12. April 2010 - 11 LA 54/10 -), davon aus, dass kurdische Volkszugehörige aus dem Osten der Türkei regelmäßig im Westen des Landes eine inländische Fluchtalternative finden und eine landesweite Gruppenverfolgung der Kurden nicht mehr stattfindet.
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